Es gelten die Preise der aktuellen Preisliste, angeführt in Euro. Leistungen, die in der Preisliste nicht aufscheinen, werden nach Arbeitsstunden
und nach Material- und sonstigem Aufwand verrechnet. Die Aufträge werden auf Kosten und auf Risiko des Auftraggebers ausgeführt, der mit der
Auftragsvergabe verbindlich erklärt, alle Rechte am betreffenden Bild zu besitzen bzw. zu beachten. Es ist dem Fachlabor nicht möglich diesbezüglich
eine wie auch immer geartete Verantwortung zu übernehmen und es müsste sich im Falle eines Falles am Auftraggeber schadlos halten. Dieser erklärt ausdrücklich, für die der Firma
Fotofachlabor Kadmon GmbH erteilten Aufträge Urheberrechte und Grundrechte auf Datenschutz dritter Personen sowie sonstige gesetzliche Bestimmungen oder vertragliche Verpflichtungen
gegenüber dritten Personen nicht zu verletzen und stellt die Firma Fotofachlabor Kadmon GmbH deshalb von diesbezüglichen Ansprüchen von dritter Seite frei und hält sie
schad- bzw. klaglos.
Mit der Übergabe der zu bearbeitenden Ware gilt der Auftrag als erteilt, mit Erteilung des Auftrages wird somit gleichzeitig das Einverständnis zu den vorliegenden
Geschäftsbedingungen erklärt.
Reklamationen können nur innerhalb eines Tages nach Lieferung anerkannt werden. Als Reklamation können nur technische Mängel, keinesfalls aber Fragen des Geschmacks anerkannt werden.
Farb- oder andere Abweichungen, so sie nicht aus technischen Gründen unvermeidlich sind, werden als Reklamation nur dann anerkannt, wenn Musterbilder vorgelegt worden sind und die Ergebnisse nicht
den handelsüblichen Erfordernissen entsprechen.
Alle uns übergebenen oder eingesendeten Filme, Originale und Arbeitsunterlagen werden von uns mit größter Sorgfalt behandelt. Für Verlust oder Beschädigung von an uns
übergebenen Filmen oder Unterlagen, auch durch so genannte "grobe Fahrlässigkeit" kann Ersatz nur in der Höhe des Materialwerts, bzw. im Rahmen der normal üblichen
Haftpflichtversicherung geleistet werden. Ein weitergehender Schadenersatz wird ausgeschlossen. Bei einem aufgetretenen Schaden muß dem Labor die Möglichkeit gegeben werden, durch andere
mögliche Techniken (wie z.B. digitale Bildbearbeitung) das Malheur wieder gutzumachen.
Die Zahlung wird mit Rechnungserhalt fällig. Bei Zahlungsverzug verlieren eventuell eingeräumte oder vereinbarte Skonti oder Nachlässe wie pauschalierte Abrechnungen ihre
Gültigkeit, pro Monat werden Verzugszinsen in der Höhe von 1,5% der Bruttorechnungssumme verrechnet. Bei Aufträgen mit weniger als Euro 100,- brutto ersuchen wir um Kassa-Barzahlung.
Bei eventueller Weiterfakturierung (Zeitung, Institut, Agentur, etc.) haftet der Auftraggeber bis zur endgültigen Begleichung der Rechnung für den Rechnungsbetrag sowie für die eventuell
entstehenden Mehrkosten, wie Aufwände für Rechtsanwalt oder Gericht. Es wird ersucht um eine jeweils vollständige und richtige Adress- oder Firmenwortlautangabe.
Es gilt Österreichisches Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.